Ein Verzug tritt auch in Kraft, wenn man sich selber in Verzug setzt. Zahlungsverzug vorraussetzungen Fälligkeit + Mahnung + Verschulden -> Zahlungsverzug Nur nach einer Nachfrist: schadensersatz und Rücktritt Rechte: -Zahlung -Verzugsschaden - Zinsen o. Nachweis - Schadensersatzleistung - Rücktritt Mahnung kann entfallen, wenn: - Kalendermäßig bestimmbarer Fälligkeitstermin - Schuldner verweigert die Leistung oder setzt sich selbst in Verzug - 30 Tage nach Fälligkeit und Zugsang der Rechnung (B2B, bei Verbrauchern muss dass in der Rechnung mit drinstehen) (Nur Zahlung) Gewährleistungsfrist: 2 Jahre nach Lieferung. Beweislast kippt nach einem halben Jahr